sodass es nicht nur deprimierend wäre
Kommt auf einen Versuch an. :)
sodass es nicht nur deprimierend wäre
Kommt auf einen Versuch an. :)
Wie ist denn da der aktuelle Stand? :)
Was das angeht bin ich gar nicht im Bild und war es wohl auch nie so richtig. Aber das kann sich ändern, sobald die Community existiert.
Niesky war in der Vergangenheit für knapp sechs Jahre im Eigentum der DB, wurde aber wegen schlechter Auftragslage wieder verkauft.
Ist ja nicht so, dass der Schienengüterverkehr nur auf dem Gelände privater Industriebetriebe stattfindet und der Konzern einen Hebel gehabt hätte dem eigenen Unternehmen Aufträge zu verschaffen.
Es geht also munter weiter mit Car go statt Cargo und Truckstop statt Truck? Stop! Aber die DB könnte sich ja noch einmal an Niesky beteiligen und sich für den Schienen(güter)verkehr einsetzen.
Diese Sch(ta)enkerei wurde präsentiert von: Pasulke – das P steht für Polemik.
Der Bund kann außen vor bleiben. Das Land RLP kann das scheinbar selbst lösen. Habe dazu weiter recherchiert und folgendes entdeckt: https://feddit.de/comment/2552589
Ich habe da etwas entdeckt. Zunächst der Wortlaut der Verfassung von Rheinland-Pfalz, genauer gesagt Artikel 103:
Der Ministerpräsident hat das Recht, im Wege der Gnade rechtskräftig erkannte Strafen zu erlassen oder zu mildern. Durch Gesetz kann dieses Recht bei Verurteilung durch die ordentlichen Gerichte dem Minister der Justiz, in den übrigen Fällen jedem Minister für seinen Geschäftsbereich übertragen werden.
Und nun die Anordnung über das Verfahren in Gnadensachen ("Gnadenordnung"), einer Verwaltungsvorschrift des Ministeriums der Justiz die bis zum 31.12.2024 gültig ist.
Dabei stach mir besonders folgendes ins Auge:
1.1.3 bei der Beseitigung beamtenrechtlicher Folgen einer strafgerichtlichen Verurteilung.
1.2 Im übrigen ist das Gnadenrecht dem Minister der Justiz bei Entscheidungen der Gerichte mit strafrechtlichen und strafrechtsähnlichen Folgen, bei Disziplinarmaßnahmen und in den übrigen Fällen jedem Minister für seinen Geschäftsbereich übertragen; diese können die Ausübung des Gnadenrechts nach § 1 Abs. 3 des Landesgesetzes über die Ausübung des Gnadenrechts durch Rechtsverordnung auf nachgeordnete Behörden weiterübertragen und das Verfahren in Gnadensachen für ihren Geschäftsbereich durch Verwaltungsvorschrift regeln. Von der Möglichkeit der Weiterübertragung ist durch Landesverordnung zur Übertragung der Ausübung des Gnadenrechts im Geschäftsbereich des Ministeriums der Justiz vom 11. Mai 1998 (GVBl. S. 162), zuletzt geändert durch Verordnung vom 4. März 2013 (GVBl. S. 37), BS 3215-1-1, Gebrauch gemacht worden.
Ohne fachliche Ausbildung und Erfahrung kann ich dazu nichts sagen. Den Gedanken, dass alle Beteiligten das Verfahren möglichst verzögern könnten ist ein interessanter Ansatz. Aber selbst wenn jede Stelle (Justizverwaltung, Richterin, Staatsanwaltschaft, Anwältin) jede zeitliche First maximal ausreizt, glaube ich, dass selbst bei zwischenzeitlicher Gesetzesänderung das Gesetz in seiner zum Zeitpunkt der Anklage geltenden Fassung angewandt werden muss. Rechtsstaat und so.
Als Laie der ich bin habe ich mir ausgemalt, dass es arbeitsrechtliche Konsequenzen in der Regel dann gibt, wenn die Verurteilung Freiheitsentzug bedeutet. Wenn überhaupt.
Eine Verpflichtung zur Therapie/Annahme von Unterstützungsangeboten im Rahmen der Verurteilung könnte wenigstens "echten" Täter:innen und der Gesellschaft mehr helfen als ein bloßes einsitzen.
Die knappe Vorschau auf die Artikel ist missverständlich, es ist nicht klar ob der Spiegel hier Saleh in seiner Funktion nur deshalb benennt damit die interessierte Öffentlichkeit außerhalb Berlins ihn als Person einzuordnen weiß (Nach dem Motto: "Ah, die Forderung aus dieser Perspektive interessiert mich.") oder aber ob er hier seine persönliche Meinung äußert.
Auch in der Öffentlichkeit innerhalb Berlins kann es passieren, dass Saleh in erster Linie mit seiner Funktion in Verbindung gebracht wird. Dann wirken die Äußerungen schnell so, als spräche er öffentlich immer und ausschließlich im Namen des Landesverbands und informiert zu dessen Beschlüssen.
Jetzt können wir darüber streiten inwieweit es angebracht ist während der Zeit in der man solch eine Funktion hat seine persönliche Haltung und Sicht in den Hintergrund zu verbannen. Eine saubere Trennung ist eine Herausforderung für alle: ihn und die Presse und die Öffentlichkeit. Da beide Artikel hinter einer Bezahlschranke stecken, ist die Beurteilung kompliziert.
Die Debatte um das Grunsatzprogramm läuft scheinbar. Wer eine Bühne bekommen kann und Ressourcen hat, nutzt sie. Innerhalb wie außerhalb der Partei. Dazu gehört auch die Einbindung der Presse als Multiplikator um Parteimitgliedern den eigenen Einfluss zu demonstrieren und Aufmerksamkeit für die eigene Person und Position zu lenken.
Der Artikel wurde ja erst kürzlich veröffentlicht, die neueren Ereignisse sind offenbar noch nicht allzu lange her. Ohne das weitere, nachvollziehbare Informationen zum Thema auftauchen bleibt das ganze noch ziemlich undurchsichtig. Mal schauen, was und wie außerhalb von Axel Springer Medien berichtet wird.
Die Werksleitung verschickte kurz nach der Aktion eine Mitteilung an die Belegschaft, in der sie Angestellten mit disziplinarischen Maßnahmen bis zu fristloser Kündigung droht, wenn sie weiter Aufkleber verteilen.
So haben Tesla-Mitarbeiter mit Gewerkschaftszugehörigkeit Ende Juli provokante Aufkleber in der Fabrik verteilt und an Wänden angebracht. [...] Die Werksleitung fühlte sich davon offenbar provoziert [...]
Und es ist nicht das erste Mal, dass die Fabrik-Chefs der Belegschaft im Zusammenhang mit dem Wahlkampf und der IG Metall mit fristlosen Kündigungen droht. Ende Juni hatten die Gewerkschafter Flugblätter verteilt und so für genauso hohe Löhne wie bei Mercedes, Volkswagen und anderen großen Autobauern geworben.
Oben Zitate aus dem Artikel. Hervorhebungen von mir.
Für mich liest sich das so, dass die Werksleitung sich alleine vom verteilen von Aufklebern und Flugblättern provoziert fühlt. Und das ist weder Malerei, Kritzelei noch eine Schmiererei. Außerdem darf im Kollegium über Gehalt gesprochen werden. Das ist kein Grund für eine Kündigung. Dazu: Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 21.10.2009 (Aktenzeichen 2 Sa 183/09).
Angebrachte Aufkleber sind dann noch einmal ein Thema für sich.
Das kann sein, muss aber nicht.
Wahrscheinlich bekommst du es mit, wenn du entweder einen Interessentenbogen (ein Formular) ausfüllst oder vor der Unterzeichnung des Mietvertrags von dir erwartet wird Einkommensnachweise, deinen Pass und eventuell weitere Dokumente vorzulegen.
Ich würde einen Auszug aus deinem Eintrag erst anfordern, wenn unbedingt nötig, denn die meisten Eigentümer:innen, Hausverwaltungen oder Vermieter:innen wollen wenn, dann einen kürzlich ausgestellten Auszug haben. Der kostet aber Geld, also bezahlst du bestenfalls nur ein Mal dafür.