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Wer Sticker klebt, der fliegt: Tesla-Chefs in Grünheide drohen nach Gewerkschaft-Aktion Mitarbeitern mit Kündigung
(www.businessinsider.de)
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wo soll das bitte gewesen sein? hier das Zitat der Werksleitung: Leider müssen wir aber beobachten, dass immer wieder Verschmutzungen, Schmierereien und Beklebungen erfolgen. Das ist nicht nur unschön, sondern verursacht in der Beseitigung auch erhebliche Kosten. Wir weisen daher darauf hin, dass auf dem gesamten Fabrikgelände ein grundsätzliches Verbot besteht, für Malereien, Kritzeleien, Schmierereien und Aufkleber jeder Art. Diejenigen, die sich nicht an dieses Verbot halten, müssen mit disziplinarischen Maßnahmen rechnen, die bis zum Ausspruch einer außerordentlichen Kündigung reichen können.
Oben Zitate aus dem Artikel. Hervorhebungen von mir.
Für mich liest sich das so, dass die Werksleitung sich alleine vom verteilen von Aufklebern und Flugblättern provoziert fühlt. Und das ist weder Malerei, Kritzelei noch eine Schmiererei. Außerdem darf im Kollegium über Gehalt gesprochen werden. Das ist kein Grund für eine Kündigung. Dazu: Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 21.10.2009 (Aktenzeichen 2 Sa 183/09).
Angebrachte Aufkleber sind dann noch einmal ein Thema für sich.
Genau das kritisiere ich ja, der Artikel gibt die Nachricht der Werksleitung falsch wieder. Diese hatte gesagt: "Leider müssen wir aber beobachten, dass immer wieder Verschmutzungen, Schmierereien und Beklebungen erfolgen. Das ist nicht nur unschön, sondern verursacht in der Beseitigung auch erhebliche Kosten. Wir weisen daher darauf hin, dass auf dem gesamten Fabrikgelände ein grundsätzliches Verbot besteht, für Malereien, Kritzeleien, Schmierereien und Aufkleber jeder Art. Diejenigen, die sich nicht an dieses Verbot halten, müssen mit disziplinarischen Maßnahmen rechnen, die bis zum Ausspruch einer außerordentlichen Kündigung reichen können."
Da steht nichts von verteilen sondern von bekleben. Was uebrigens vom befragten Arbeitsrechtler auch als unzulaessig eingeordnet wird: "Der Arbeitnehmer darf auch das Eigentum des Arbeitgebers nicht in Anspruch nehmen, sofern es nicht ausdrücklich für Werbung und Meinungsäußerung vorgesehen ist. Bei den Stickern würde es sich also um eine Verletzung der arbeitsvertraglichen Pflichten handeln"
Der Artikel wurde ja erst kürzlich veröffentlicht, die neueren Ereignisse sind offenbar noch nicht allzu lange her. Ohne das weitere, nachvollziehbare Informationen zum Thema auftauchen bleibt das ganze noch ziemlich undurchsichtig. Mal schauen, was und wie außerhalb von Axel Springer Medien berichtet wird.