this post was submitted on 25 Aug 2023
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Wäre ich die besagte Lehrkraft und das Staatsoberhaupt versichert mir ich würde direkt nach dem Urteil begnadigt werden, hätte ich bei dem derzeigen Amtsinhaber wegen der Undurchsichtigkeiten im sogenannten Fall Murat Kurnaz zumindest meine Zweifel.
Aber da die Staatsanwaltschaft weisungsgebunden ist, könnte sich zumindest die Leitung der jeweiligen Staatsanwaltschaft oder gar des Justizministeriums des Landes oder des Bundes einklinken.
Schließlich könnten alle Rechtsgrundlagen dahingehend angepasst werden, dass künftige Urteile vorrangig in psychotherapeuthische Behandlung und nicht zwangsläufig in Freiheitsentzug münden. Dann kann festgestellt werden, dass diese nicht notwendig ist und die Arbeit im Schuldienst weitergehen kann.
Laut Artikel dürfen Staatsanwaltschaft und Justiz das Verfahren nicht einstellen.
Kann das Justizministerium da überhaupt was machen?
Habe dazu weiter recherchiert und folgendes entdeckt: https://feddit.de/comment/2552589
So wie ich das verstehe gilt das erst nach der Verurteilung.
Afaik gilt das für alle Begnadigungen.
Würde das etwas verändern? Die Folgen sind nicht an allen Ecken und Enden schön und angenehm, aber die finanzielle Absicherung, den Beamtenstatus und die Stelle kann man doch wieder zurück bekommen? Würde ich zumindest denken.