this post was submitted on 12 May 2025
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Ich weiß nicht, ob er das als Risiko bezeichnet hat, oder, ob das vom Autor stammt. Ein "Risiko" sehe ich eher darin, dass vergessen wird, dass die Nazis durch das Parteienverbot nicht weg sind und die Politiker wie bisher weitermachen, nicht im Parteiverbot der AfD selbst. Das hat eigentlich nur Vorteile.
Das machen sie ja ohne Verbotsverfahren auch schon. Ist gehüpft wie gesprungen.
Nicht ganz. Im Moment sind sie damit beschäftigt den populistischen Forderungen der AfD hinterherzulaufen. Die würden bei einem erfolgreichen Verbot hoffentlich erstmal für eine Weile aus den Medien verschwinden. Wenn aber erstmal etwas Grad über die Sache gewachsen ist, sind die schnell in alter Stärke wieder da, wenn durch die Politik bis dahin nicht eine spürbare Verbesserung der Lebensumstände erreicht wurde. (Ich weiß, dass das naiv ist zu glauben, dass in dieser Richtung wirklich was durch die "GroKo" bewegt würde. Bisher läuft es eher in die entgegengesetzte Richtung.)
Ich denke er meint das Risiko, dass das Verbotsverfahren scheitert. Alles was ich da sagen kann ist: Wenn bei all dem, was wir von der AfD wissen, ein Verbotsverfahren scheitert, dann lass ich mich von dieser Verfassungsauslegung bzw. diesem Verfassungsgericht scheiden.
Das GG ist aus der Erfahrung mit der Nazi-Diktatur entstanden und ist klar Anti-faschistisch. Sollte das Verfassungsgericht dieses Versprechen des GG mittlerweile durch seine fortwährende Rechtsprechung wirklich völlig entzahnt haben, dann hat es sich selbst überflüssig gemacht.
Stephan Weil wird nicht müde, darauf hinzuweisen, dass das Verbotsverfahren selbst auch scheitern könnte, was der AfD noch zusätzliche Legitimation verschaffen würde.
Ja, das wäre der Super-GAU. Ich hoffe, dass die AfD-Spitze nicht zu großen Teilen aus V-Leuten besteht, wie damals bei der NPD. Inhaltlich sollte dem eigentlich wenig im Weg stehen.
Angeblich fehlt das "kämpferische". Irgendwas ist immer, damit man gerade jetzt nichts tun kann ...
Laut Volksverpetzer nicht nötig: https://www.volksverpetzer.de/faktencheck/afd-gewalt-umsturz-verbotsantrag/
Was aus meiner Sicht auch nicht in Stein gemeißelt ist. Das Kriterium wurde vom BVerfG damals entwickelt um die KPD verbieten zu können, während man div. Nazi-Kleinstparteien zulässt. Das Kriterium ist Teil der Rechtsauslegung des Gerichts und kann sich auch im Wandel der Rechtssprechung mitwandeln.
Bzgl. "kämpferisch" gibt es zahlreiche dokumentierte Verbindungen zwischen AfD und gewalttätigen Neonaziorganisationen. Auch AfDler sind bei Wahlständen u.ä. bereits mit Gewalt in ihrer Parteifunktion aufgefallen.
Dir ist schon klar, dass AfD-Politiker über alle Maße körperlich angegriffen werden? Deutlich häufiger als Politiker anderer Parteien. Es gibt zwar Statistiken die zeigen sollen, dass hier Grüne deutlich stärker betroffen sind. Das gilt aber nur wenn verbale Äußerungen mit berücksichtigt werden.
Man könnte also argumentieren, es gibt sicher genügend dokumentierte Gewalt von links nach rechts zur Rechtfertigung eines Verbotsverfahrens linker Parteien, denn Verbindungen zu Extremisten gibt es da auch.
Entscheidend für ein Verbotsverfahren ist quasi die Bestrebung die Demokratie abschaffen zu wollen. Ob das nachweisbar ist, who knows.