Cannabis

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Die Legalisierung steht an, höchste Zeit für eine Community!

Alles zum Thema Legalisierung & Cannabis im Allgemeinen.

Mods gesucht.

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founded 1 year ago
MODERATORS
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"dem Gras beim Wachsen zusehen"

#cannabis #homegrow #catsofmastodon @cannabis

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Da der Exodus in vollem Gange ist habe ich auch eine Schwestercommunity auf feddit.org aufgemacht.

Weitere Moderatoren dürfen sich gerne dort bewerben da mein main-account auf sopuli bleibt (wenn der Server je wieder zurück kommen sollte...)

!cannabis@feddit.org

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Das wird wohl noch dauern bis die ersten Vereinigungen los legen können. Glaub nicht, dass in NRW in den nächsten sechs Monaten auch nur eine einzige Genehmigung erteilt werden wird… oder überhaupt jemals, wenn ich die selbstherrlich Fresse von K-J Laumann auf eine entspechende Frage in dem Video der Sitzung (ab Min. 37) des entsprechenden Ausschusses richtig deute.
Die Fachaufsicht soll nämlich beim (vom entschiedenen KCanG-Gegner K-J Laumann geführten) MAGS liegen. In dem Video erfährt man auch, dass vorgesehen ist, dass die zusätzlichen Stellen / der Verwaltungsaufwand möglichst komplett über Gebühren refinanziert werden soll. Sprich, es wird den Vereinigungen aus ideologischer Ablehnung möglichst viele Steine in den Weg gelegt werden und sie werden diese Steine auch noch teuer bezahlen dürfen.

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submitted 5 months ago* (last edited 5 months ago) by liam070@sopuli.xyz to c/cannabis@feddit.de
 
 

„Vermieter können den Cannabis-Anbau nicht verbieten“, sagt Constantin Päch, Fachanwalt für Miet- und Wohneigentumsrecht und Vorsitzender des Mieterbundes Nürnberg. Gleiches gilt fürs Kiffen: Der tiefe Zug am Joint „kann im Mietvertrag nicht generell untersagt werden“.

Ein Freibrief fürs ungehemmte Kiffen auf dem Balkon ist das nicht, zumindest dann nicht, wenn Nachbarn in Riechweite sind. Vorstellbar seien individuelle Vereinbarungen, beispielsweise bestimmte Zeitfenster, in denen auf dem Balkon oder im Garten nicht gekifft werden darf, vergleichbar der Rechtslage beim Rauchen von Zigaretten, Zigarren oder Pfeife

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Die Polizei Gelsenkirchen erregt mit einer kuriosen Empfehlung anlässlich der EM Aufsehen. Englische Fußballfans sollen eher zu Cannabis, statt zum Alkohol greifen.

[...]

Gegenüber der englischen Boulevardzeitung The Sun habe Gelsenkirchens Polizeisprecher Stephan Knipp demnach zur Auskunft gegeben: „Fans werden keine Schwierigkeiten bekommen, wenn sie Cannabis auf offener Straße konsumieren.“ Was Engländer und Serben vielleicht noch nicht wussten: In Deutschland ist das Rauchen von Marihuana seit einiger Zeit unter bestimmten Voraussetzungen legal. Doch die Polizei geht sogar noch einen Schritt weiter.

„Wenn wir eine Gruppe von Menschen sehen, die Alkohol trinken und etwas aggressiv aussehen, und eine andere Gruppe, die Cannabis raucht“, erläuterte Polizeisprecher Knipp, „werden wir natürlich auf die Gruppe schauen, die Alkohol trinkt.“ Für ihn und seine Kollegen scheint klar zu sein: „Alkoholkonsum kann aggressiv machen, während Cannabisrauchen die Menschen in eine entspannte Stimmung versetzt.“

[...]

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Analog zur Promillegrenze beim Alkohol gibt es künftig für Cannabis am Steuer einen Grenzwert von 3,5 Nanogramm des Wirkstoffs THC.

Beschlossen wurden auch engere Grenzen für den gemeinsamen Cannabis-Anbau in Vereinen, die ab Juli an den Start gehen können.

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geteilt von: https://sopuli.xyz/post/13416056

!bubatzkochclub@sopuli.xyz freut sich auf Teilnehmer. Wenn ihr gerne mit roten Augen den Kochlöffel schwingt, schaut doch mal vorbei und lasst eure liebsten Cannabis-Rezept da!

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Steffen Geyer schwört auf Hanf, als Stoff für Kleidung und auch sonst. Das Cannabisgesetz ist für den Leiter des Hanfmuseums Berlin nicht der große Wurf.

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Aber zurück zum Nürnberger Bahnhof: Was ist denn da damals passiert?

Ich musste auf meinem Weg in die Bundeswehrkaserne in Nürnberg umsteigen, und an dem Tag hatte die Polizei in der Stadt am Eissportstadion einen Kofferraum voller Ecstasypillen entdeckt. Daraufhin wurde der Bahnhof dichtgemacht und geschaut, ob sie die Kunden des Ecstasy-Dealers noch schnappen können. Ich war also zur falschen Zeit am falschen Ort, weil ich 4,9 Gramm Haschisch dabei hatte. Ich wurde gefilzt und dann der Militärpolizei übergeben. Das gab dann bei der Bundeswehr 21 Tage Einzelhaft. Mein Spind wurde auseinandergenommen und der Militärarzt hat mich erst einmal eine ganze Weile lang krankgeschrieben. Weil ich als dienstunfähig galt wegen der angeblichen Gefahr von Halluzinationen und Flashbacks. Nach ein paar Wochen wurde mir jedoch mitgeteilt, ich sollte nochmals vorbeikommen und ein paar Papiere unterschreiben. Ich dachte eigentlich, die schmeißen mich jetzt raus. Stattdessen hatte ein Militärgericht die Meinung des Arztes revidiert. Ich galt nun nicht mehr als komplett dienstunfähig, ich durfte nur keine Waffen, keine Fahrzeuge und keine elektrischen Geräte mehr bedienen. Ich habe dann aber prompt noch einmal 21 Tage Haft gekriegt. Weil einer meiner Stubenkameraden, der bei einer Blasmusikkapelle mitgespielt hatte, jemandem aus einer anderen Blaskapelle erzählt hatte, dass bei ihm am Standort einer ist, der ganz viel kifft. Derjenige, dem er das erzählt hatte, entpuppte sich dann als Militärpolizist und der hat meinem Stubenkameraden gesagt: Entweder du verrätst, wer der Kiffer ist, oder wir verknacken dich. Nach der Armee habe ich für die 4,9 Gramm noch zusätzlich eine Strafe im zivilen Leben bekommen. Ich musste 300 Mark zahlen und 200 gemeinnützige Arbeitsstunden ableisten.

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Glauben Sie wirklich, dass Sie ein Problem bekommen könnten, wenn hier nun geschrieben steht, dass Sie mich an Ihrem Joint ziehen lassen?

Potenziell würde ich mich damit strafbar machen. Das ist ja auch einer der Kritikpunkte an dem neuen Gesetz. Wenn ich meinen Geburtstag feiere, dann kommen viele Freunde von mir. Darunter sind, was wenig verwunderlich ist, einige Cannabiskonsumenten. Drogen wie Alkohol und Koffein darf ich diesen anbieten, Cannabis aber nicht. Die müssen alle ihr eigenes Gras mitbringen, sonst kriegen sie nichts zu kiffen. Was völlig absurd ist. Das sind alles erwachsene Menschen, die eigenverantwortlich damit umgehen könnten. Ich glaube aber natürlich, dass sich meine Freunde nicht an alle dummen Gesetze halten werden. Trotzdem wäre es schon schön, wenn das neue Gesetz wirklich die Lebensrealitäten abbilden würde.

[...]

Äußern Sie gerade Selbstkritik?

Natürlich. Ich bin ja auch ein großer Kritiker der Szene. Ich will, dass wir besser werden. Es ist uns beispielsweise einfach nicht gelungen, ein soziales Netz für Kiffer zu schaffen. Wenn die Bild sich auch jetzt noch vornimmt, ­jemanden fertig zu machen, weil er kifft, müsste es längst eine Gegenöffentlichkeit geben, die stark genug ist, dagegen zu stehen. Aber die gibt es in Deutschland nicht. Es ist eine Schwäche der deutschen Legalisierungs­bewegung, dass wir nicht stark genug sind, diese Leute aufzufangen, sie vor Shitstorms zu schützen. Wir haben hier sehr wenig Solidarität. In den USA dagegen gibt es Figuren wie Snoop Dogg, die ganz offen mit ihrem Cannabis­konsum umgehen und niemand hat ein Problem damit. ­Derartige ­Prominente gibt es in Deutschland kaum. Höchstens Sido vielleicht.

[...]

Aber jetzt könnte sich Cem Özdemir, der sich immer für die Legalisierung ausgesprochen hat, doch problemlos mit einem Joint in der Hand zeigen.

Der Cem Özdemir äußert sich zum Kiffen mal so und mal so, kommt darauf an, ob er gerade in Berlin oder in Baden-Württemberg Wahlkampf macht. Ich bin mir aber sehr sicher, dass ihm seine politischen Berater weiterhin davon abraten werden.

Weil Politiker wie Markus Söder jetzt erst recht so tun, als seien Kiffer grenzdebil?

Der Söder ist Populist und macht halt Populisten-Dinge. In die Talkshows werden ganz offensichtlich mit Absicht keine kompetenten Legalisierer eingeladen. Da treten dann kompetente Prohibitionisten auf und ein Alibi-Legalisierer. Vielleicht ein Influencer oder ein geläuterter Süchtiger mit der Kernkompetenz, ein ehemaliger Abhängiger zu sein. Mich zum Beispiel hat nie jemand in eine Talkshow eingeladen.

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Der eine trinkt sein Feierabendbier, der andere raucht seinen Feierabendjoint. Das ist jetzt legal. Doch in Bayern torpediert die CSU die Cannabis-Freigabe. Aus Berlin kommt eine Ansage.

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hat der CSU-geführten Landesregierung in Bayern Heuchelei bei Rauschmitteln wie Cannabis und Alkohol vorgeworfen. Angesprochen auf zahlreiche Verbote für öffentliches Kiffen wie beim Münchner Oktoberfest, sagte der SPD-Politiker in Berlin, damit werde Politik sehr unglaubwürdig gemacht. "Zum einen wird so getan, als wenn Bundesgesetze in Bayern nicht gelten würden. Und das ist - 75 Jahre Grundgesetz - nicht der Fall."

"Zum Zweiten: Stichwort Heuchelei. Wenn dann mit Maßkrügen dieser Größe gearbeitet wird, und die Leute sind so betrunken, dass sie den Weg zur Toilette nicht mehr selbstständig schaffen, dann liegen die Betrunkenen quasi im Dreck, wenn man so will, dann käme es aus meiner Sicht auf den einen oder anderen Joint nicht mehr an", sagte Lauterbach unter dem Beifall seiner Zuhörer. Der Gesundheitsminister stellte sich beim Demokratiefest zu 75 Jahren Grundgesetz zusammen mit Landwirtschaftsminister Cem Özdemir (Grüne) den Fragen von Bürgerinnen und Bürgern zum Thema Cannabis.

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Kann derzeit im Umlauf befindliches Cannabis nur aus illegalen Quellen stammen? Müssen Konsumenten daher als Zeugen über die Herkunft Auskunft geben? Jonathan Wittig über bedenkliche (Fehl-)Informationen seitens der Ermittlungsbehörden.

Das zum 1. April 2024 in Kraft getretene Cannabisgesetz (CanG) hat nicht nur vor seiner Verabschiedung für viel Furore gesorgt. Nach der gesellschaftlichen und politischen Debatte über die Entkriminalisierung, stehen nun auch bei der Umsetzung und Auslegung der Normen diverse rechtliche Fragen im Raum.

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Doch der Schlussfolgerung, jegliches derzeit im Umlauf befindliche Cannabis könne "nicht aus legalen Quellen stammen", ist zu widersprechen. So bestand schon nach der alten Rechtslage bereits seit 2017 die Möglichkeit, medizinisches Cannabis auf Rezept legal zu erhalten. Rechtlich keineswegs geklärt ist auch, ob vor dem 1. April (illegal) privat angebaute Pflanzen seit dem 1. April legal besessen bzw. geerntet werden dürfen. Dafür spricht die Amnestie für vor dem 1. April verhängten Strafen nach dem Betäubungsmittelgesetz, die nach dem KCanG oder dem Medizinal-Cannabisgesetz nicht mehr strafbar und auch nicht mit Geldbuße bedroht sind (Art. 13 EGStGB). Das derzeit im Umlauf befindliche Cannabis stammt also mitnichten nur von "zweifellos illegalen" Verkäufern oder aus nicht legalen Quellen.

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Die getroffenen Aussagen sind allenfalls bei wohlwollender Betrachtung ein gut gemeinter Ratschlag. Im Übrigen aber sind sie, zumindest teilweise, schlicht falsch. Sachkundige Personen oder Laien, die sich kundig machen, werden dies womöglich erkennen. Auf andere soll seitens der Ermittler offenbar eine Drohkulisse aufgebaut werden. Jedenfalls bleibt der Eindruck, die Adressaten sollen im Rahmen von Nudging dahingehend veranlasst werden, das vermeintlich illegal beschaffte Cannabis trotz erfolgter und durch die politische Mehrheit gewollter (Teil-)Legalisierung doch lieber nicht in der Öffentlichkeit zu konsumieren.

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Aufgabe der Staatsanwaltschaft ist es, "mögliche Straftaten aufzuklären und wahrscheinliche Straftaten zu verfolgen", nicht aber rechtlich zweifelhaften Verfolgungseifer zu demonstrieren. Pressearbeit ist insoweit legitim, wenn sie offen, ausgewogen und nicht vorverurteilend und an § 160 StPO und Art. 20 Abs. 3 Grundgesetz ausgerichtet geschieht. Bei proaktiver Pressearbeit ist Neutralität und Mäßigung geboten.

Dass man als Privatperson, Interessenverband oder Politiker die Teil-Legalisierung von Cannabis ablehnt und dies auch kundtut, ist legitim und nicht zu beanstanden. Hier spielen sich aber die Ermittlungsbehörden, in Gewand einer vermeintlich neutralen und offiziellen Botschaft und unter Verweis auf die Legalitätspflicht, als politischer Akteur und Meinungsmacher auf, indem neutrale Information mit partei-artiger Anmaßung von Interessenwahrnehmung und Verfolgungseifer vermischt wird. Dies steht den Ermittlungsbehörden nicht zu.

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Nach der Cannabis-Entkriminalisierung kommt es für die Konsumenten nun auch zu einer moderaten Liberalisierung im Straßenverkehr. SPD, Grüne und FDP verständigten sich auf einen höheren THC-Grenzwert – sowie ein strenges Alkoholverbot.

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Der Entwurf, der LTO vorliegt, sieht neben einer Erhöhung des derzeit noch geltenden, von der Rechtsprechung geprägten Grenzwertes von 1,0 Nanogramm (ng) Tetrahydrocannabinol (THC) auf 3,5ng pro Milliliter Blutserum auch ein striktes Alkoholverbot für Cannabiskonsumenten im Straßenverkehr vor. Außerdem kommt es zu einer besonderen Regelung betreffend Cannabis im Straßenverkehr für Fahranfänger.

Eine im Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) eingesetzte unabhängige Expertengruppe hatte kürzlich vorgeschlagen, den THC-Wert im Blut, bei dessen Erreichen nach dem Stand der Wissenschaft das sichere Führen eines Kraftfahrzeuges im Straßenverkehr regelmäßig nicht mehr gewährleistet sei, auf 3,5ng/ml THC-Blutserum anzuheben und diesen erstmals im Straßenverkehrsgesetz (StVG) festzuschreiben. THC gilt als die psychoaktive Substanz des Hanfs und macht den Hauptteil der berauschenden Wirkung aus.

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Damit setzt die Staatsregierung ihr Vorhaben in die Tat um, die Möglichkeiten zum Kiffen nach der bundesweiten Teil-Legalisierung von Cannabis so weit wie möglich einzuschränken. Die Legalisierung an sich hatte Bayern trotz erbitterten Widerstandes nicht verhindern können. Unter anderem wird in Bayern das Kiffen auf Volksfesten, allen voran auf der Wiesn, komplett verboten, und zwar überall auf dem gesamten Gelände.

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Prüfung von alten Fällen dauert bis zu einer Stunde

Insgesamt wurden bundesweit bisher rund 216.000 Verfahren überprüft, mindestens 10.000 Fälle stehen noch aus

Noch <5% offen, scheint ja fix zu gehen. Klingt jedenfalls nicht sehr nach Überlastung

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Vor einem Monat trat das Gesetz in Kraft, das Konsum und Anbau von Cannabis unter bestimmten Umständen legalisiert. Die Regeln, wer was darf, sind kompliziert, der Aufklärungsbedarf groß – und Cannabis-Stecklinge gerade ein Verkaufsschlager.

Siegfried Gift lässt keinen Zweifel: je weniger Cannabis man konsumiere, umso besser. Gift ist Mitarbeiter bei Condrobs, einer Organisation, die Beratung und Hilfe bei Problemen mit Drogen anbietet. Die Wirkung von Cannabis hänge vom Alter ab, so Gift: bei jungen Menschen am Anfang der Pubertät könne schon gelegentlicher Konsum die Entwicklung stören, bei 15- bis 17-Jährigen erhöhe er das Risiko von Psychosen.

Legalisierung als Chance

Condrobs aber sieht die Legalisierung von Cannabis auch als Chance: Wird jetzt ein junger Mensch mit Cannabis erwischt, drohen ihm nicht mehr, wie vor der Legalisierung, Geldbußen und Arrest, sondern die Polizei informiere die Eltern und das Jugendamt, so Gift. Das biete die Chance, dem oder der Jugendlichen Hilfe und Beratung anzubieten.

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Global Marijuana March auf der Bubatzkarte

Nur für kurze Zeit: Die Bubatzkarte unterstützt jetzt Marker für den Global Marijuana March. Klickt auf das leuchtende Hanfblatt, um die Anzeige zu aktivieren.

https://bubatzkarte.de/

#bubatzkarte #gmm #weedmob @cannabis

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Sind "öffentlich zugängliche Sportstätten" nur solche ohne Eintritt?

Hintergrund: es ist eine Email eines Betreibers eines Sportparks eingegangen, der die Markierung des besagten Sportparks als geschäftsschädigend betrachtet.

Bisher werden nur Sportstätten rausgefiltert, wenn sie mit access=military oder access=private markiert sind. Wenn es sich bei der Sportstätte um einen Verein handeln würde, wäre access=private passend und alles wäre gut. Aber es ist vermutlich eher von access=customers auszugehen und ich habe keine Ahnung, ob das dann als öffentlich zugänglich gilt oder nicht. Denn grundsätzlich hätte ja alle Zugang, solange nur Eintritt bezahlt wird.

Gibt es dazu rechtlich eindeutige Informationen, wie das im Sinne des Cannabisgesetzes zu interpretieren ist?

Edit: Ich habe das Bundesgesundheitsministerium angeschrieben, mal sehen, wann und was sie antworten. Derweil habe ich den Fall eines Fitnessstudios in Bezug auf Barrierefreiheit gefunden, die zählten in dem Bezug als öffentlich zugänglich, da die zutrittsberechtigte Personengruppe nicht genau bekannt ist: https://www.lf-barrierefreiheit-st.de/bauen/oeffentlich-zugaengliche-gebaeude Das legt die Vermutung nahe, dass bezahlter Eintritt für die Frage nicht von Relevanz sein könnte. Wäre dann Pech für den Betreiber des Sportparks.

@cannabis@feddit.de #bubatzkarte #CanG #WeedMob

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Bubatzkarte Chatraum

Zur Feier von 420 Followern gibt es nun einen öffentlichen Chatraum auf der Basis von XMPP: xmpp:bubatzkarte.de@muc.kowelenz.social?join

Nachfolgend einige Infos für die Leute, die noch nie XMPP genutzt haben.
Eine Liste von öffentlichen Servern gibt es dort: https://www.freie-messenger.de/xmpp/server/
Clients dort: https://www.freie-messenger.de/xmpp/#clients

Ich selber mag #conversations auf Android und @dino auf dem Desktop.

#xmpp #bubatzkarte @cannabis

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Laut Kapitel 1, §1, Abs. 6 CannG ist folgende Definition zu finden:

Stecklinge: Jungpflanzen oder Sprossteile von Cannabispflanzen, die zur Anzucht von Cannabispflanzen verwendet werden sollen und über keine Blütenstände oder Fruchtstände verfügen

Meine Schlussfolgerung ist folgende: ich darf theoretisch 99 Pflanzen besitzen, solange sie noch nicht blühen oder deutlich zu groß sind, aber wehe, ich ernte mehr als 50 g trocken, dann mach ich mich strafbar.
Aber das erscheint mir irgendwie etwas sus.

Laut Gesetz zählen Samen und Stecklinge als "Vermehrungsmaterial", d.h. sie sind quasi unreguliert und man kann davon theoretisch so viel besitzen wie man möchte, in einem vernünftigen Rahmen natürlich, wie bei Tabak.
Weitergeben darf ich sie auch, im Gegensatz zu geerntetem Cannabis oder blühenden Pflanzen.

Aber ab wann würde ich mich damit strafbar machen?
Ich glaube nicht, dass Polizisten und Richter sich in Botanik auskennen und sagen "Joa, die 20 Pflanzen dort sind ja noch relativ jung, die lassen wir stehen".

Wie seht ihr das? Hab ich das falsch interpretiert?

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Folgenswerte Profile, denen ich lediglich aus Kapazitätsgründen nicht mehr auf #Mastodon folge:
@SheDrivesMobility @susannelilith @cannabis @wikinaut @peterjelinek @Frau_Mensch

Liste wird aktualisiert (Falls jemand von Euch nicht hier erscheinen will, bitte um PM).

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