this post was submitted on 14 Nov 2023
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Ihr seit beide vollkommen am Thema vorbei. Die kirchlichen Träger erbringen Leistungen für den Staat, z.B. Kinderbetreuung. Die Alternative ist, dass der Staat (in dem Beispiel wäre es die Stadt oder Gemeinde) die Leistung selber erbringt. In den genannten Beispielen geht es weder um Subventionen noch um Zuwendungen aus dem Kirchenstaatsvertrag.
Tun sie halt eben nicht. Sie erbringen ungefähr 5-6% dieser Leistung aus eigener Tasche, den Rest zahlt der Staat.
Noch mal zum Verständnis: der Staat müsste sonst jemand anderen dafür bezahlen (z.B. einen freien Träger) oder selbst eine Organisationseinheit damit beschäftigen. Aber bezahlen muss er es in jedem Fall zu 100%.
Ist doch gut, wenn der Staat das selber übernimmt. Dann gibt's wenigstens demokratisch legitimierte Kontrolle.
Die Vereinbarungen, die der Staat mit den Trägern schließt, sind genauso demokratisch legitimiert kontrolliert. Aber natürlich kann man den Anspruch als Stadt oder Gemeinde haben, es selber zu machen. Vielleicht solltest du das mal bei der nächsten Ratssitzung vorbringen?
Ach deswegen dürfen katholische Kindergärten, deren Geld dann doch vom Staat kommt, Kinder anderer Konfessionen benachteiligen...🤪
Anstatt eines Lachsmileys und eines pauschalen Vorwurfs wäre ein Beispiel besser. Da könnte man dann darüber diskutieren.
https://de.wikipedia.org/wiki/Arbeitsrecht_der_Kirchen
Das fiele dann schon mal weg. Dieser Sonderweg ist einfach nur schlecht für Arbeitnehmer und wird staatlich durch die Finanzierung unterstützt.
https://www.kita.de/wissen/evangelischer-kindergarten/
75% aus staatlichen Mitteln finanziert, 10 % durch die Eltern und 15% durch die Kirche, trotzdem dürfen Kinder die nicht evangelisch sind bei der Aufnahme benachteiligt werden:
Wenn man als nicht-religiöse Eltern Pech hat und der einzige Kindergarten der am Wohnort noch einen Platz hat ist ein konfessioneller Kindergarten, dann muss man unter Umständen damit leben und die Kinder dort hinschicken, obwohl man mit dem was dort vermittelt wird nicht einverstanden ist. Das Recht auf einen Kindergartenplatz sollte aber ein Recht auf einen Kindergartenplatz ohne religiöse Ausrichtung sein, wenn man die nicht will.
Ein katholisches Krankenhaus kann dir nach einer Vergewaltigung die Pille danach verwehren, die meisten religiösen Krankenhäuser führen keine Abtreibungen durch, die meisten lehnen auch Ops ab die zu einer dauerhaften Unfruchtbarkeit führen. Da viele Krankenhäuser einer Religionsgemeinschaft gehören traägt das dazu bei, dass viele Menschen weite Fahrten auf sich nehmen müssen um Termine für diese OPs/Abbrüche zu bekommen.
Schwangerschaftsberatung für einen Schwangerschaftsabbruch ist Pflicht. In manchen Gegenden kann es schwer sein eine nichtkonfessionelle Beratungsstelle zu finden und die Konfessionellen beraten mit einem definitiven Ziel und nicht offen und nur auf die Situation der Frau fokussiert.
Mir fällt kein einziger Vorteil ein, den die Bürger durch konfessionelle Einrichtungen gegenüber staatlich geführten haben, auch die Beschäftigten haben nur Nachteile. Mein Urteil: Das kann nicht nur, das soll weg. Wenn sich die Kirchen eigene soziale Einrichtungen leisten wollen, können sie die auch zu 100% bezahlen.
Das stand gar nicht zur Debatte, sondern die mutmaßliche Benachteiligung der Kinder.
Ist es aber nicht, auch wenn man das für wünschenswert hält. Gleichzeitig setzt du damit dein vorheriges Argument außer Kraft, dass diese Kinder keine Chance auf einen Betreuungsplatz hätten. Das widerspricht sich. Im übrigen hat man für den Fall, dass man keinen Platz finden sollte, ja das Recht auf einen Platz und kann die Stadt oder Gemeinde verklagen und viel Geld für alternative Betreuungsformen zu erhalten. Ja, das passiert. Ja, Städte und Gemeinden sind panisch deswegen, weil sie gar nicht hinterher kommen, die benötigten Plätze zu schaffen.
Die Pille danach ist rezeptfrei in der Apotheke erhältlich. Seit 2015.
Das ist in der Tat für die Betroffenen sehr bitter, liegt aber vor allem daran, dass es kein "Recht auf Abtreibung" gibt, sondern nur ausnahmsweise straffrei unter bestimmten Voraussetzungen bleibt. Und somit am Ende auch eine Gewissensentscheidung des Arztes ist. Das ist meines Erachtens eine Stellschraube für den Gesetzgeber, nicht für das gesamte derzeitige System der Sozialwirtschaft, wie wir es jetzt haben.
Ich akzeptiere diese Meinung. Du musst dann aber auch massenhaft Strukturen aufbauen, die jetzt nicht vorhanden sind. Danach dann aber bitte nicht über einen aufgeblähten Beamtenapparat oder so beschweren.
Du bist nicht bereit ein Mindestmaß an eigener Recherche aufzubringen und erwartest auch noch, dass man dir den Hintern nachträgt. Bring etwas Medienkompetenz auf, dann kriegst du auch eine Diskussion statt schlapplachender Gesichter.
Also zu den pauschalen Vorwürfen gibt es auch noch Beleidigungen? Wow. Du musst beliebt sein.
Erstmal an die eigene Nase packen:
Die objektive Feststellung, dass du nicht mal wenige Minuten an Recherchearbeit aufbringst und von anderen Beispiele verlangst soll also eine Beleidigung sein? OK, dann begib dich halt in eine selbstgewählte Opferrolle statt Medienkompetenz aufzubringen.
Beliebter als Du allemal, aber das ist auch eine niedrige Hürde.
Ich habe ausgeführt, warum ich die Aussagen am Thema vorbei gehen sehe. Du hast nicht aufgeführt, was du meintest. Das ist nicht zielführend. Wenn das dein Stil ist, dann wünsche ich noch viel Erfolg im Leben.
Der Staat bezahlt ein paar % weniger, dafür dürfen die Kirchen ihren Glauben dort durchdrücken.
Wo genau zahlt der Staat weniger? Was ist denn hier das Verständnisproblem? Die Kirchen übernehmen, genauso wie freie Träger, Aufgaben des Staates gegen Geld.
Ja, wenn dieser andere Träger das ganze auch ohne Religion hinbekommt, ist das die bessere Alternative und sollte so umgesetzt werden.
Das ist eine Perspektive, die man vertreten kann. Man muss aber dabei bedenken: Den alternativen Träger muss es halt auch erstmal geben.
Ich verstehe nicht was das Problem mit "alternativen Trägern" sein soll. Der Staat trägt bereits fast die gesamten Kosten, die Institutionen verwalten sich größtenteils selbst. Wenn da die Kirche als Träger wegbricht, hast du da weiterhin die vom Staat bezahlte Verwaltung die weiterhin vom Staat bezahlt wird und weiterhin die (dann rein staatliche) Institution verwaltet. Dazu hast du dann plötzlich ein vernünftiges Arbeitsgesetz anstelle des kirchlichen und Ärzte müssen nicht mehr fürchten entlassen zu werden wenn sie etwas verschreiben wollen dass sie mit ihrem Gewissen durchaus vereinbaren können, für dessen Verschreibung die Kirche sie aber entlassen hätte.
Da hast du aber eine alte Diskussion ausgegraben. Ich kann mich aber noch gut daran erinnern, dass ich überhaupt gar kein Problem mit "alternativen Trägern" beschrieben habe. Insofern gehe ich mal von einem Missverständnis deinerseits aus.
Das "Arbeitsgesetz" (?) ist für alle gleich. Es sieht zum Beispiel vor, dass der Arbeitnehmer eine Loyalitätspflicht hat. Überall, egal ob nun im öffentlichen Dienst oder in der Bank oder in einem Krankenhaus.