this post was submitted on 14 Nov 2023
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Das ist eine Perspektive, die man vertreten kann. Man muss aber dabei bedenken: Den alternativen Träger muss es halt auch erstmal geben.
Ich verstehe nicht was das Problem mit "alternativen Trägern" sein soll. Der Staat trägt bereits fast die gesamten Kosten, die Institutionen verwalten sich größtenteils selbst. Wenn da die Kirche als Träger wegbricht, hast du da weiterhin die vom Staat bezahlte Verwaltung die weiterhin vom Staat bezahlt wird und weiterhin die (dann rein staatliche) Institution verwaltet. Dazu hast du dann plötzlich ein vernünftiges Arbeitsgesetz anstelle des kirchlichen und Ärzte müssen nicht mehr fürchten entlassen zu werden wenn sie etwas verschreiben wollen dass sie mit ihrem Gewissen durchaus vereinbaren können, für dessen Verschreibung die Kirche sie aber entlassen hätte.
Da hast du aber eine alte Diskussion ausgegraben. Ich kann mich aber noch gut daran erinnern, dass ich überhaupt gar kein Problem mit "alternativen Trägern" beschrieben habe. Insofern gehe ich mal von einem Missverständnis deinerseits aus.
Das "Arbeitsgesetz" (?) ist für alle gleich. Es sieht zum Beispiel vor, dass der Arbeitnehmer eine Loyalitätspflicht hat. Überall, egal ob nun im öffentlichen Dienst oder in der Bank oder in einem Krankenhaus.