myrakel

joined 2 years ago
[–] myrakel@nrw.social 1 points 6 months ago

@WuergerLarsDietrich
Uff. Ich hätte nicht geglaubt, dass das rechtens ist. Spätestens ab einer Verletzung. Klingt für mich auch nach einem Justizversagen an der Stelle, daher habe ich einmal nachgeschlagen. Es scheint bei einem geringfügigen "Vergehen" - d.h. ohne Mindestfreiheitsstrafe oder Mindestfreiheitsstrafe <1 Jahr - die Möglichkeit zu geben, das Verfahren wegen Geringfügigkeit einzustellen.
Bei Körperverletzung müsste man dann schon ein Auge o.ä. verlieren, damit das erfüllt wäre. 🙄

[–] myrakel@nrw.social 3 points 6 months ago (2 children)

@WuergerLarsDietrich
@jele
Bei Straftaten muss dann aber ermittelt werden. Da gilt das Interesse dann nicht mehr als Ablehnungsgrund.