Bei allem berechtigten Frust über SUVs kommt mir diese Regelung nicht 100% durchdacht vor:
Greifen soll der Tarif für Verbrenner- und Hybridmodelle mit einem Gewicht ab 1,6 Tonnen und Elektromodelle ab zwei Tonnen Gewicht.
Also doch keine SUV Steuer? Denn auch Vans wie der Ford Galaxy (1680 kg) oder eine Limousine/Kombi wie der 5er BMW in der aktuellen Baureihe (1605–2035 kg) sind betroffen.
Für private Parkhäuser gilt die Regelung nicht.
Dann parken diese Fahrzeuge halt einfach in privaten Garagen?
Nur für Besucher, nicht für Bewohner
Also was genau hat man jetzt erreicht?