this post was submitted on 17 May 2024
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Deutschland
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Sammelbecken für deutsche Kartoffeln und ihre Geschichten über Deutschland.
Nicht zu verwechseln mit !dach und !chad.
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Hier mal was von der AOK dazu: Hier
Ist anscheinend Pflicht für Arbeitgeber. Bezahlung kriegt du wie in Krankheit, da man während der Wiedereingliederung weiterhin krankgeschrieben ist, also weiter das Krankengeld.
Wenn das ganze dich betrifft ruf einfach mal bei deiner Krankenkasse an, die sollten sich da auskennen.
EDIT: Wiedereingliederung kann man beantragen, sobald man Krankengeld bekommt, also ab der 7. Krankheitswoche.