this post was submitted on 16 May 2024
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Der Kerl hat das Leben von Menschen unnötig in Gefahr gebracht. Völlig egal wie alt der ist.
Er wäre trotzdem wahrscheinlich haftunfähig und u.U. sogar prozessunfähig.
Wenn man haftunfähig und prozessunfähig ist, sollte man auch fahrunfähig sein.
Natürlich.
Gut möglich, dann ist er aber auch nicht fahrtüchtig und die Fahrerlaubnis muss entzogen werden.
Das witzige ist ja eigentlich, dass die Staatsanwaltschaft hier leichtes Spiel hat. Strafbefehl stellen für Geldstrafe und Fahrerlaubnisentzug, wenn das dem Kerl nicht passt, muss er vor Gericht. Wenn er das nicht kann, bleibt es eben beim Strafbefehl.
Für was oder wen ist das denn egal? Für ihn selber sicher nicht. Für den Hubschrauberpiloten, natürlich. Für die Unfallopfer, die abgeholt werden sollten auch, natürlich. Aber für die Beurteilung des Falls ist es überhaupt nicht egal.