this post was submitted on 15 Apr 2024
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Cannabis

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Laut Kapitel 1, §1, Abs. 6 CannG ist folgende Definition zu finden:

Stecklinge: Jungpflanzen oder Sprossteile von Cannabispflanzen, die zur Anzucht von Cannabispflanzen verwendet werden sollen und über keine Blütenstände oder Fruchtstände verfügen

Meine Schlussfolgerung ist folgende: ich darf theoretisch 99 Pflanzen besitzen, solange sie noch nicht blühen oder deutlich zu groß sind, aber wehe, ich ernte mehr als 50 g trocken, dann mach ich mich strafbar.
Aber das erscheint mir irgendwie etwas sus.

Laut Gesetz zählen Samen und Stecklinge als "Vermehrungsmaterial", d.h. sie sind quasi unreguliert und man kann davon theoretisch so viel besitzen wie man möchte, in einem vernünftigen Rahmen natürlich, wie bei Tabak.
Weitergeben darf ich sie auch, im Gegensatz zu geerntetem Cannabis oder blühenden Pflanzen.

Aber ab wann würde ich mich damit strafbar machen?
Ich glaube nicht, dass Polizisten und Richter sich in Botanik auskennen und sagen "Joa, die 20 Pflanzen dort sind ja noch relativ jung, die lassen wir stehen".

Wie seht ihr das? Hab ich das falsch interpretiert?

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[–] LittleBorat2@lemmy.ml 2 points 6 months ago

Autoklaviert mit einem Dampfdrucktopf, die SAB ist quasi ne Plastikbox mit 2 löchern drin. Von innen mit 70% ISO besprüht. Nach jedem Transfer das Skalpell mit nem Brenner zum glühen gebracht. Latexhandschuhe auch mit ISO eingerieben etc.

Am Anfang habe ich unsauberer gearbeitet und keine Probleme gehabt.