this post was submitted on 10 Mar 2024
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ich_iel

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Die offizielle Zweigstelle von ich_iel im Fediversum.

Alle Pfosten müssen den Titel 'ich_iel' haben, der Unterstrich darf durch ein beliebiges Symbol oder Bildschriftzeichen ersetzt werden. Ihr dürft euch frei entfalten!


Matrix


📱 Empfohlene Schlaufon-Applikationen für Lassmich


Befreundete Kommunen:


Regeln:

1. Seid nett zueinander

Diskriminierung anderer Benutzer, Beleidigungen und Provokationen sind verboten.

2. Pfosten müssen den Titel 'ich_iel' oder 'ich iel' haben

Nur Pfosten mit dem Titel 'ich_iel' oder 'ich iel' sind zugelassen. Alle anderen werden automatisch entfernt.

Unterstrich oder Abstand dürfen durch ein beliebiges Textsymbol oder bis zu drei beliebige Emojis ersetzt werden.

3. Keine Hochwähl-Maimais oder (Eigen)werbungAlle Pfosten, die um Hochwählis bitten oder Werbung beinhalten werden entfernt. Hiermit ist auch Eigenwerbung gemeint, z.b. für andere Gemeinschaften.
4. Keine Bildschirmschüsse von UnterhaltungenAlle Pfosten, die Bildschirmschüsse von Unterhaltungen, wie beispielsweise aus WasistApplikaton oder Zwietracht zeigen, sind nicht erlaubt. Hierzu zählen auch Unterhaltungen mit KIs.
5. Keine kantigen Beiträge oder Meta-Beiträgeich_iel ist kein kantiges Maimai-Brett. Meta-Beiträge, insbesondere über gelöschte oder gesperrte Beiträge, sind nicht erlaubt.
6. Keine ÜberfälleWer einen Überfall auf eine andere Gemeinschaft plant, muss diesen zuerst mit den Mods abklären. Brigadieren ist strengstens verboten.
7. Keine Ü40-MaimaisMaimais, die es bereits in die WasistApplikation-Familienplauderei geschafft haben oder von Rüdiger beim letzten Stammtisch herumgezeigt wurden, sind besser auf /c/ichbin40undlustig aufgehoben.
8. ich_iel ist eine humoristische PlattformAlle Pfosten auf ich_iel müssen humorvoll gestaltet sein. Humor ist subjektiv, aber ein Pfosten muss zumindest einen humoristischen Anspruch haben. Die Atmosphäre auf ich_iel soll humorvoll und locker gehalten werden.
9. Keine Polemik, keine Köderbeiträge, keine FalschmeldungenBeiträge, die wegen Polemik negativ auffallen, sind nicht gestattet. Desweiteren sind Pfosten nicht gestattet, die primär Empörung, Aufregung, Wut o.Ä. über ein (insbesonders, aber nicht nur) politisches Thema hervorrufen sollen. Die Verbreitung von Falschmeldungen ist bei uns nicht erlaubt.


Bitte beachtet auch die Regeln von Feddit.de

founded 1 year ago
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[–] genfood@feddit.de 41 points 8 months ago (1 children)

Das liegt an den Stadtverwaltungen die ihren Job nicht machen. LG

[–] troutsushi@feddit.de 6 points 8 months ago* (last edited 8 months ago) (1 children)

Ich frage mich schon, ob die Anzeigen des selbsternannten Anzeigenhauptmeisters mehrheitlich so unnötig sind, dass kaum rechtliches Verfolgungsinteresse bestehen kann, oder ob tatsächlich die entscheidenden Ordnungsbeamten bei den betreffenden Gemeinden gezielt falsch die Verfahren einstellen.

Dazu lasse ich mal eine grundsätzliche Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 27.01.16 (Aktenzeichen 5 StR 328/15) hier bzgl. einer Strafbarkeit nach § 339 StGB:

Im Rahmen von Opportunitätsentscheidungen – etwa bei der Einstellung des Verfahrens gemäß § 47 Abs. 2 OWiG – kann es dabei nicht darauf ankommen, ob es für eine Entscheidung gute oder weniger gute Gründe gibt, ob geringe Schuld oder fehlendes öffentliches Interesse an der Verfolgung der Ordnungswidrigkeit nachgewiesen oder ob das Prinzip der Verhältnismäßigkeit herangezogen worden ist. Allein entscheidend ist, ob die Einstellung ohne Ermessensausübung oder aus sachfremden Gründen erfolgt ist (BGH, Urteil vom 3. Dezember 1998 – 1 StR 240/98, BGHSt 44, 258, 261; vgl. LK-StGB/Hilgendorf, aaO Rn. 78; MüKo-StGB/Uebele, aaO Rn. 53; NK-StGB/Kuhlen, aaO Rn. 54).

[–] genfood@feddit.de 3 points 8 months ago (1 children)

Schwierig zu verstehen, also dürfen sie machen was sie wollen?

[–] troutsushi@feddit.de 5 points 8 months ago

Gerade nicht: Ermessensausfall und sachfremde Erwägungen (also unzulässige Entscheidungsgrundlagen) bei der Einstellung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens, die vom Entscheidenden bewusst fälschlich zugunsten einer beteiligten Partei in Kauf genommen werden, müssten demnach den Straftatbestand der Rechtsbeugung erfüllen.

Zumindest lese ich das so. Von einem sattelfesten Strafrechtler mag das gerne richtiggestellt werden.