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Die Regierungschefs der Bundesländer fordern laut einem Medienbericht vom Bund eine Verpflichtung von Asylbewerbern zu gemeinnütziger Arbeit. Ein entsprechender Beschlussvorschlag werde auch von den SPD-regierten Ländern mitgetragen.

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[–] Wirrvogel@feddit.de 33 points 1 year ago* (last edited 1 year ago) (3 children)

„Das Warten auf Sprach- und Integrationskurse darf nicht weiter Grund für die verzögerte Integration in den Arbeitsmarkt sein“, heißt es in dem Beschlussvorschlag.

Warum müssen Geflüchtete auf solche Kurse warten, wenn sie der zentrale Anfangspunkt für den Aufenthalt, vielleicht sogar für ein zukünftiges, unbegrenztes Leben hier sind?

Und nein, diese Warterei ist nicht der Grund, denn jahrelang hat man ihnen das Arbeiten systematisch verboten und Ausnahmegenehmigungen, die möglich gewesen wären und immer noch sind, entweder grundsätzlich nicht erteilt "die bösen Asylanten nehmen uns die Arbeitsplätze weg" oder kommt nicht hinterher weil man das Personal nicht hat die Anträge zu bearbeiten:

Personen im Asylverfahren mit Aufenthaltsgestattung benötigen für die Aufnahme einer Beschäftigung die Erlaubnis der Ausländerbehörde. Grundsätzlich gilt, dass solange die Pflicht besteht, in einer Erstaufnahmeeinrichtung zu wohnen, auch ein Arbeitsverbot vorliegt. Das bedeutet, dass ein Arbeitsverbot unter Umständen bis zu 18 Monaten oder sogar länger bestehen kann.

Nach § 61 AsylG haben Asylsuchende auch schon vor Ablauf der Wohnpflicht einen Anspruch auf Erteilung einer Arbeitserlaubnis, wenn die folgenden Voraussetzungen kumulativ erfüllt sind:

Das Asylverfahren ist nicht innerhalb von neun Monaten nach Antragstellung unanfechtbar abgeschlossen, die Bundesagentur für Arbeit hat der Arbeitsaufnahme zugestimmt (oder es ist keine Zustimmung notwendig - diese Fälle werden in § 32 BeschV aufgezählt), die asylsuchende Person kommt nicht aus einem sicheren Herkunftsstaat (§ 29a AsylG) und der Asylantrag wurde nicht als offensichtlich unbegründet oder unzulässig abgelehnt, es sei denn das Verwaltungsgericht hat die aufschiebende Wirkung der Klage gegen die BAMF-Entscheidung festgestellt.

Daneben kann die Ausländerbehörde Personen außerhalb von Landeseinrichtungen nach dreimonatigem Aufenthalt im Ermessenswege eine Arbeitserlaubnis erteilen, wenn die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit vorliegt (oder keine Zustimmung nötig ist) – in diesen Fällen haben die Betroffenen dann jedoch keinen Anspruch auf Erteilung. Ausgenommen sind weiterhin Menschen aus sicheren Herkunftsstaaten, die nach dem 31. August 2015 einen Asylantrag gestellt haben. Sie erhalten während des Asylverfahrens keine Arbeitserlaubnis.

Ist die Zustimmung der Arbeitsagentur notwendig, so prüft diese die Beschäftigungsbedingungen der konkreten Stelle. Diese Zustimmungspflicht entfällt spätestens nach 48-monatigem Aufenthalt. Bisher wurde zudem – zumindest in einigen Bundesländern – in den ersten Monaten geprüft, ob vorrangig deutsche oder EU-Arbeitnehmer*innen für die Stelle zur Verfügung stehen. Diese sogenannte Vorrangprüfung ist jedoch mittlerweile weggefallen.

Stand: Februar 2023 https://www.asyl.net/themen/bildung-und-arbeit/zugang-zu-arbeit/asylsuchende

Was ABSOLUT NIEMAND BRAUCHT: Arbeitsbeschaffungsmassnahmen bei denen Leute an der Straße Müll aufsammeln oder ähnliches, während hier beim Ausländeramt in meiner Stadt die Leute täglich ab 6 Uhr morgens in Dreierreihe vor dem Amt stehen und doch nicht dran kommen, Leute die jederzeit mit einer richtigen Arbeit anfangen könnten und die wir so dringend brauchen.

Und wer soll denn diese Maßnahmen durchführen wenn wir SCHON KEINE VERFICKTEN SPRACHKURSE ZEITNAH HINKRIEGEN?

Haben denn jetzt einfach alle Lack gesoffen? Keiner kennt mehr die bestehenden Gesetze? Alle leiden unter Amnesie wenn es darum geht wie vehement man Arbeitsverbote erteilt hat?

[–] IljaRogoff@feddit.de 12 points 1 year ago

Bin gespannt, wann der Erste schreit: "Jetzt nehmen sie auch noch unsere Arbeitsplätze weg!"

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